• Gewinnmindernde Betriebsausgaben
  • Keine Sozailversicherung und Lohnnebenkosten
  • Insolvenzschutz des Kapitals durch korrekte Vertragsgestaltung und Verpfändung
  • Ideale Möglichkeit, eine zusätzliche Pension im Betrieb aufzubauen
  • Für einzeln ausgewählte Mitarbeiter möglich
  • Bindung wichtiger Mitarbeiter an das Unternehmen
  • Attraktive Gestaltungsmöglichkeit für Geschäftsführer in der eigenen GmbH
  • Für Gesellschafter – Geschäftsführer bis zu 100 % Beteiligung möglich
  • Absicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit als Betriebsausgabe absetzbar
  • Absicherung für die Hinterbliebenen (Ehepartner + Kinder) als Betriebsausgabe absetzbar
  • Rückstellungen sind gewinnmindernd
  • Prämie für die Rückdeckungsversicherung ist Betriebsausgabe
  • Das Deckungskapital ist aktivierungspflichtig und damit Firmenvermögen
  • Bei Ausfinanzierung keine Belastung des Betriebes in der Nachfolgegeneration