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Abfertigung ALT

 

Die „Abfertigung Neu“ kommt nur bei nach dem 31. 12. 2002 eingetretenen Mitarbeitern obligatorisch zur Anwendung. Für Eintritte vor dem 1. 1. 2003 gilt das bisherige Abfertigungsmodell weiter, sofern sich nicht Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf einen Übertritt in das neue System einigen. Ein einvernehmlicher Übertritt in das neue System wird allerdings beim Stammpersonal eines Betriebes nur schwer erreichbar sein, da das bisherige System für Arbeitnehmer zumeist günstiger ist.

Die enorm hohe Liquiditätsbelastung von Abfertigungsansprüchen (Abfertigung alt) hat bereits viele Unternehmen in die Insolvenz getrieben. Sorgen Sie deshalb mit einer Abfertigungs-Rückdeckungsversicherung rechtzeitig vor.

Abfertigungsanspruch berechnen

Vorteile für das Unternehmen

  • Möglichkeit der individuellen Finanzierung der Abfertigungsansprüche Ihrer Mitarbeiter
  • Liquiditätssicherung langfristig mit laufenden gleichbleibenden Beiträgen
  • Bei Mitarbeiteraustritt ohne Anspruch – Übergang der Leistung ins Firmenvermögen oder Übertragung des Deckungskapitals in die verbleibenden Verträge
  • Prämien sind Betriebsausgaben
  • Höherer Unternehmenswert bei Verkauf, da keine offenen Abfertigungsverpflichtungen

Jeder Unternehmer sollte seine zukünftigen Abfertigungsverpflichtungen kennen. Beauftragen Sie daher einen Profi der Ihnen die Ansprüche hochrechnet. Wir übernehmen das gerne für Sie!

Mögliche Modelle der Vorsorge für die Abfertigung ALT Verpflichtungen

Für Arbeitgeber bietet sich nun die Möglichkeit an, für das Stammpersonal eine Abfertigungs-Rückdeckungsversicherung oder eine Auslagerungsversicherung abzuschließen. Im Fall des Abschlusses einer alt bewährten Abfertigungs-Rückdeckungsversicherung sind der Versicherungsnehmer und Prämienzahler der Betrieb. Die versicherte Person ist der Mitarbeiter. Das Bezugsrecht für die Prämie kommt sowohl im Er- als auch im Ablebensfall dem Betrieb zu.

Steuerliche Aspekte:
Aus steuerlicher Sicht ist die Prämie Betriebsausgabe. Die Versicherungsansprüche sind in der Bilanz zu aktivieren. Das Anwachsen der Ansprüche gegenüber der Versicherung wirkt ertragserhöhend.

  • Geringe monatliche gleichbleibende Aufwände reduzieren das Risiko
  • Prämien sind Betriebsausgaben
  • Deckungskapital der Versicherung wird in der Bilanz aktiviert

Im Falle des Abschlusses einer Auslagerungsversicherung werden die Abfertigungsansprüche aus dem Betrieb an eine Versicherung ausgelagert. Dadurch wird die Versicherung primärer Schuldner, der Arbeitgeber sekundärer Schuldner der Abfertigung. Im Unterschied zur Abfertigungs-Rückdeckungsversicherung steht bei Fälligkeit des Abfertigungsanspruches das Bezugsrecht dem Mitarbeiter bzw. den Hinterbliebenen zu. Bei Wegfall des Abfertigungsanspruches darf der Betrieb die Abfertigung kassieren.

Entfall der Rückstellungsbildung
Bei Abschluss der Versicherung ist eine Prämie in der Höhe der Abfertigungsrückstellung der letzten Bilanz zu zahlen, die durch den Verkauf der Wertpapiere finanziert werden kann. Danach sind Folgeprämien zu leisten. Aus steuerlicher Sicht entfallen bei Abschluss einer Auslagerungsversicherung die Rückstellungsbildung und die Wertpapierdeckung. Prämien sind bis zur Höhe der fiktiven Rückstellung als Betriebsausgaben zu behandeln.

  • Prämien und Verwaltungskosten gelten als Betriebsaufwand
  • Keine Aktivierung in der Bilanz
  • Verbessertes Bilanzbild, da keine Rückstellungen in der Bilanz
  • Befreiung von der Versicherungssteuer
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