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Abfertigung NEU

Seit 2003 ist die Abfertigung NEU in Kraft und jeder Dienstnehmer hat Anspruch auf eine Abfertigung sobald er das Unternehmen verläßt. Alle Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, die Abgaben dafür in eine “Betriebliche Vorsorgekasse” einzuzahlen.

Mit Anfang 2008 wurde die gesetzliche Regelung der Abfertigung “NEU” auch auf die Selbständigen, Freiberufler sowie Land- u. Forstwirte augedehnt.

Ihr unabhängiger Vorsorgeberater von business-point unterstützt Sie gerne bei der Auswahl einer Vorsorgekasse.

Einzahlung in Vorsorgekasse

1,53% des Einkommens fließen bei der Abfertigung NEU über die Sozialversicherung in eine “Betriebliche Vorsorgekasse”

Umstieg von Abfertigung "ALT" in "NEU"

Ansprüche aus dem System Abfertigung “ALT” können zur Gänze in das System Abfertigung “NEU” an eine Vorsorgekasse übertragen werden.

Vorteile nach Umstieg:

  • Abfertigungszahlung an Vorsorgekasse ausgelagert
  • Keine Verpflichtung mehr im Unternehmen
  • Keine Rückstellungen mehr im Unternehmen
  • Verbesserung des Bilanzbildes
  • Fixe planbare Zahlungen von nur 1,53% des Geahltes

Abfertigung "NEU" für alle Mitarbeiter und Unternehmer

  • Kleine kalkulierbare monatliche Beiträge von 1,53% des Bezuges
  • Keine unvorhersehbaren hohen Liquiditätsbelastungen durch Ausscheiden oder Pensionierung von Mitarbeitern
  • Beiträge an die Vorsorgekasse sind Betriebsausgaben
  • Beiträge an die Vorsorgekasse sind unverfallbar, unabhängig vom Grund des Ausscheidens
  • Die Beiträge werden veranlagt und bilden dadurch eine Basis für die Altersvorsorge
  • Kapitalauszahlung oder Rentenzahlung möglich
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